Eine differenzierte und kritische Auseinandersetzung mit Offshore-Gesellschaften

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Disclaimer: Dieser Artikel beinhaltet keine Steuerberatung oder Rechtsberatung und ersetzt auch keine solche. Detailfragen sollten mit fachkundigen Spezialisten geklärt werden.

Dieser Artikel hat NICHT das Ziel, erschöpfend über das Thema zu informieren; dies wäre auch gar nicht möglich. Er ist gedacht als ein Denkanstoß und als eine kleine Nadel für verbreitete Seifenblasen im Kopf.

Einige Webseiten verbreiten das populäre Gerücht, Offshore-Gesellschaften seien eine Lösung für zahlreiche Probleme des deutschen Unternehmers. Dort wird geschwärmt von praktisch steuerfreien Gewinnen und von dem vollständigen Umgehen staatlicher Kontrollen.

Vor ca. zwei Jahren begann ich aus verschiedenen Gründen, mich über das Thema Offshore zu informieren. Ein paar Kollegen meinten, ich sei ein guter Analyst und ich solle mir das Thema mal anschauen. Die Idee war, mich mit Komplimenten vollzuschleimen, damit ich deren Arbeit mache. Nun ja, das hat wieder mal funktioniert.

Bei meinen Recherchen stieß ich auf eine Seite zum Thema „Freiheit“, wo jemand behauptete, mit einer Offshore-Gesellschaft ließe sich „freier“ agieren, vor allem frei von deutschen Gesetzen und staatlichen Organen.

Auf den ersten Blick erscheint dies auch plausibel, aber bei genaueren Nachforschungen zeigt sich leider, dass auch dies wieder mal nur eine Halbwahrheit ist.

Ich gehe hier kurz darauf ein, was Offshore-Gesellschaften sind, was man damit will und wie weit der Nutzen für den Unternehmer gehen kann.

Was sind Offshore-Gesellschaften?

Es handelt sich vorrangig um Kapitalgesellschaften, deren Sitz geographisch „offshore“ liegt, also abseits vom Ufer des Festlandes. Die meisten dieser Gesellschaften befinden sich auf kleinen Inseln.

Inzwischen werden auch einige Gebiete auf dem Festland als „offshore“ eingestuft. Es handelt sich um Staaten / Stadtstaaten, die eine eigene Gesetzeshoheit haben und sich selbst erlauben, Unternehmen niedrige Steuern bzw. administrative Erleichterungen zu gewähren.

Populäre Beispiele sind die Isle of Man, Belize, die VAE, die British Virgin Islands, aber auch Zypern, Malta, oder die US-Staaten Delaware und Nevada.

Aus welchen Gründen sind Offshore-Gesellschaften interessant für Unternehmer?

1. Steuerersparnis

2. Anonymität

3. Administrative Erleichterungen

4. Schwierigere Strafverfolgung

Schauen wir uns das einmal aus der Nähe an.

Steuerersparnis

Als allererstes: Die allermeisten „Steuersparmodelle“ sind Unsinn. In einigen Fällen kann man Steuern verschieben in andere Zeiträume. Zu diesem Schluss bin ich gelangt nach 6 Jahren Angestelltentätigkeit in Steuerkanzleien und als Sohn eines sehr klugen Steuerberaters, der schon vor Jahrzehnten meinte, Steuern sparen funktioniert erst ab sehr hohen Einkommen.

Das hohe Einkommen ist notwendig, um den ganzen administrativen Zirkus zu bezahlen, der Einkünfte so benennt und geographisch verschiebt, dass eine niedrige Besteuerung erzielt wird.

Viele Staaten, insbesondere ein paar kleine Sandhaufen im Pazifik, darunter speziell ehemalige britische Kolonien, bieten niedrige Steuersätze bei Ertragsteuern. Einige wenige erheben auch gar keine Ertragsteuern.

Klingt erstmal gut. IST aber nur scheinbar gut.

Punkt eins: Wenn Ihre Leistungserbringung ganz eindeutig in Deutschland stattfindet, kann und wird das Finanzamt steuerlichen Gestaltungsmissbrauch vermuten. Gewerbesteuer zahlen Sie sowieso an dem Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Das UStG bestimmt die Steuerpflicht sowieso nach dem Ort der Leistung, mit wenigen Möglichkeiten nach den §§ 3a ff. UStG.

Für den Kleinunternehmer lohnt sich das Ganze nicht. Die Logistik, welche erforderlich ist, um die Geld-, Waren- und Datenströme so um den Globus zu lenken, dass eine niedrige Belastung mit Ertragsteuern eintritt, ist zu teuer.

Für einen internationalen Konzern ist das freilich einfacher. Der investiert ein paar Millionen, um ein Büro auf den Seychellen einzurichten und eines in Las Vegas, um so Milliarden an Ertragsteuern einzusparen.

Verschiedenen Staaten wird vom deutschen Finanzamt in unterschiedlichem Maße misstraut. Hongkong ist derzeit (Stand: März 2015) unproblematischer als die British Virgin Islands.

Der populäre Investment-Guru Peter Schiff etwa hat eine Offshore-Bank auf den BVI gegründet. Diese ist wiederum für US-Bürger nicht nutzbar, weil die US-Behörden die BVI nicht mögen.

Zweitens: Das deutsche Finanzamt akzeptiert nicht ohne weiteres Rechnungen von Offshore-Gesellschaften. Schreibt der deutsche Unternehmer also seinem Kunden eine Rechnung von einer Firma auf den BVI, kann der Kunde diese Rechnung wahrscheinlich nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Das heißt, die Kunden wollen solche Rechnungen auch nicht. Die Offshore-Gesellschaft ist an dieser Stelle also nutzlos.

Eine Option ist nach Aussage verschiedener Experten, dass man eine Schweizer AG dazwischen schaltet, weil  die Schweizer Finanzämter auch Betriebsausgaben an Offshore-Staaten akzeptieren. Die Schweizer AG schreibt dann wiederum Rechnungen an das deutsche Unternehmen – Betriebsausgaben an die Schweiz sind hier kein Problem – und zumindest diese Schwierigkeit ist gelöst.

Eine Schweizer AG müssen Sie allerdings erst mal mit 100.000,00 CHF gründen, dafür brauchen Sie einen Schweizer Bürger, der mit gründet, plus Buchhalter, plus Schweizer Steuererklärungen.

Eine etwas brutal an den Haaren herbeigezogene Option ist es, dass der deutsche Unternehmer z.B. Lizenzgebühren an eine ausländische Gesellschaft zahlen muss, vielleicht für eine Beratungsmethode, eine Firma oder ein Logo. Hier entsteht aber sehr schnell ein Verdacht auf Gestaltungsmissbrauch, und auch hier werden Eingangsrechnungen aus einigen Staaten nicht als Betriebsausgabe anerkannt.

Zum Dritten kostet es natürlich Geld, die Gesellschaft zu gründen und zu betreiben und ein passendes Bankkonto zu eröffnen. Zur Gründung einer Hongkong Ltd. Müssen Sie mindestens einmal für ein paar Tage nach Hongkong. Mit allem sind dann ca. 5.000,00 EUR weg. In einigen Fällen mag dies lohnen, in anderen nicht.

Manche Staaten verlangen für eine Gesellschaft ohne Ertragsteuern, dass Sie dort ein Büro einrichten und mindestens einen Einheimischen beschäftigen. Da werden Sie auch in den ärmsten Staaten nicht unter 12.000,00 USD pro Jahr wegkommen.

Manche Staaten verlangen zertifizierte Jahresabschlüsse, die auch minimal um 400,00 USD pro Jahr kosten.

Das heißt: Selbst wenn der Unternehmer eine Konstruktion findet, die von allen Parteien akzeptiert wird, wird das Unterfangen teuer. Wenn die Steuerersparnis unter 10.000,00 EUR liegt, lohnt sich das Ganze überhaupt nicht.

Angesichts der ganzen Haftungsrisiken, die sich ja im internationalen Geschehen auch permanent verändern, wird für ein kleines Unternehmen ohne starke Rechtsabteilung schon sehr ungemütlich.

Also: Steuerersparnis nur, wenn man sich erstmal sehr kundig macht und investiert.

Anonymität

Anonym zu bleiben ist im heutigen Zeitalter eine Illusion. Niemand ist mehr anonym.

Allerdings gibt es Staaten, bei denen die Gesellschafter nicht in Register eingetragen werden und nicht offengelegt werden müssen.

Dies kann hilfreich sein für diejenigen, die ein Business im Bereich „Erotik“ (Klartext: Porno) betreiben. Manche unreife Menschen halten diesen Geschäftsbereich für „unseriös“, und wenn man ein paar unreife Menschen als Kunden braucht, sollte man dieses Business vor ihnen verstecken.

Hier können manche ausländische Rechtsformen gute Dienste leisten. Besucher von Porno-Seiten überprüfen gewöhnlich auch nicht als Erstes, welche Rechtsform an welchem Ort das Business betreibt und werden auch von einer Hongkong Ltd. nicht abgeschreckt.

Wer allerdings die Anonymität nutzen will, um steuerpflichtiges Einkommen zu verstecken: Viel Glück! Der Staat hat noch ein paar Gästezimmer frei, und egal was die Behörden sagen, alle finanziellen Transaktionen werden weltweit überwacht, mit freundlichen Grüßen der Intelligence Community, die nach außen hin immer wieder kleine Sandkasten-Dramen inszeniert, hinter den Kulissen aber schon lange kuschelig zusammenarbeitet.

Legal steuerfreie Einkommen sind, wenn man’s richtig macht, nicht das Problem. Aber illegal verstecktes Geld ist nur für Leute straffrei, die sich ein eigenes Parlament kaufen können. Das sind weltweit vielleicht so 500 Personen und ein paar Konzerne.

Administrative Erleichterungen

Einige Staaten verlangen nicht mal eine ordnungsmäßige Buchführung, keinerlei Berichte oder Jahresabschlüsse.

Paradiesisch? Auf den ersten Blick ja, auf den zweiten nein.

Wie man sich denken kann, sind dies die Staaten, die bei den deutschen Finanzämtern verstärkte Aufmerksamkeit genießen. Eine Eingangsrechnung aus einem derartigen Staat wird hier wahrscheinlich nicht als Betriebsausgabe akzeptiert.

Also nützen diese Erleichterungen dem Unternehmer gar nichts.

Schwierigere Strafverfolgung

Wenn Sie eine Offshore-Gesellschaft ernsthaft nutzen wollen, um der Strafverfolgung zu entgehen: Viel Glück. Das wird nichts.

Wer allenfalls etwas Probleme bekommt, sind Abmahn-Anwälte. Deutsche Abmahn-Anwälte haben in der Tat bei einigen ausländischen Rechtsformen große Schwierigkeiten, erst einmal die Verantwortlichen zu identifizieren und schließlich die Gesellschaft wirksam mit Klagen zu bedrohen.

Eingedenk dessen, was für Unsinn alles abgemahnt wird, erscheint es mir fair, das Leben für Parasiten schwieriger zu machen.

Dies ist auch ein Grund, warum manche Webseiten z.B. über eine Hongkong Ltd. oder eine Delaware LLC betrieben werden. Bei einem Internet-Business ist ein solches Konstrukt gut machbar. Dabei kann wieder das Problem auftauchen, dass eine Offshore-Gesellschaft bei den Kunden Misstrauen auslöst bzw. dass das gänzliche Fehlen eines Impressums – nach den Gesetzen mancher Staaten offenbar erlaubt – mögliche Kunden abschreckt.

Einer ernsthaften staatlichen Strafverfolgung dagegen entgehen Sie auch mit einer Offshore-Gesellschaft nicht.

Fazit insgesamt:

Steuern sparen der Unternehmer, wenn überhaupt, nur mit relativ hohen Gewinnen, die auch noch die Beratung für das richtige rechtliche Konstrukt bezahlen.

Freiheit gewinnt er auch nicht wirklich. Der Unternehmer muss  permanent im Auge behalten, ob sich rechtlich etwas ändert und ob die Bestimmungen, deretwegen er die Gesellschaft gegründet hat, überhaupt noch gelten.

Selbst wenn das Konstrukt im internationalen Gefüge funktioniert, werden die deutschen Behörden einiges an Nachweisen vom Unternehmer einfordern.

Anonymität ist sowieso nicht.

Die Offshore-Gesellschaft nützt in den meisten Fällen dann wenig, wenn man den Ort der Leistung nicht verlegt bekommt. Im Bereich IT mag dies eher machbar sein als im kaufmännischen Bereich, in dem ich selbst arbeite. Dafür muss ich fast immer vor Ort sein.

Von daher: Wenn der Gewinn über 100.000,00 EUR liegt, kann es sich lohnen, einen Experten für internationales Steuerrecht zu befragen, ob sich da was drehen lässt. Viel Erfolg!