Denken Sie nicht einmal daran, eine UG zu gründen, bevor Sie dies gelesen haben

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<em>DISCLAIMER: Dieser Artikel beinhaltet keinerlei Steuerberatung oder Rechtsberatung und ersetzt auch nicht eine solche. Rechtsfragen sollten mit einem Rechtsanwalt besprochen werden und Steuerfragen mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.</em>

In diesem Artikel erfahren Sie sie grundsätzlichen Vorteile und Nachteile einer UG und können danach besser entscheiden, ob diese Rechtsform für Sie Sinn macht.

Seit der Einführung der UG gibt es immer mehr davon, da es sich unter vielen Aspekten um eine attraktive Möglichkeit handelt, unternehmerisches Risiko zu begrenzen

Was ist eine UG?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde 2008 geschaffen durch eine kleine Erweiterung des GmbH-Gesetzes, genau gesagt § 5a GmbHG.

Diese relativ neue Rechtsform ermöglicht es den Inhabern, mit einem relativ niedrigen Investitionskapital die Haftung des Unternehmens zu beschränken. Demnach handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit allen damit verbundenen Möglichkeiten und Pflichten.

Man nennt sie auch die „Mini-GmbH“, denn es handelt sich rechtlich um eine GmbH mit geringerem Stammkapital.

Vor der Einführung der UG mussten die deutschen UnternehmerInnen mindestens eine GmbH gründen, um die Haftung des Unternehmens zu begrenzen. Die 25.000 Euro Gründungskapital (Stammkapital) musste man auch erstmal auftreiben, zumindest die Hälfte davon, um starten zu können.

Das brachte dann einige auf die Idee, britische Ltd.s zu gründen oder amerikanische LLCs, die man mit minimalem Stammkapital gründen kann. Da musste man sich natürlich auch mit einigen britischen und amerikanischen Vorschriften auseinandersetzen. Im Jahre 2008 zog der deutsche Gesetzgeber dann nach und ermöglichte es, auch in Deutschland, mit wenig Startkapital zu gründen.

Gründung für einen Euro?

Rein theoretisch kann man die UG mit einem Euro gründen, aber praktisch sollte das Startkapital ausreichen, um die Gründungskosten zu decken.

In Hamburg gründeten wir unsere erste UG in 2010; damals kostete es beim Notar ca. 80 Euro und dann nochmal 120 beim Handelsregister. Beim zweiten Mal, in 2014, waren die Notarkosten bereits knapp unter 150 Euro.

Falls das Startkapital zu niedrig ist, um die Gründungskosten zu decken, könnte eine sofortige Überschuldung der UG eintreten; diese Frage sollte aber mit einem entsprechend zugelassenen Juristen geklärt werden.

Die meisten UGs, die mit bekannt sind, wurden mit einem Stammkapital um die 400 Euro gegründet.

Was sind die Vorteile einer UG?

Ganz offensichtlich ist der größte Vorteil einer UG, mit sehr niedrigem Startkapital die eigene Haftung zu begrenzen.

Der Gründungsvorgang ist unbürokratisch und relativ zügig.

Mit einer UG hat man steuerliche kreative Möglichkeiten, die man aber nicht überschätzen sollte; es ist nicht so, dass man jetzt plötzlich seine Steuerlast halbiert oder sowas. Die exakten Möglichkeiten sind attraktiv, aber nicht grandios sensationell, und sollten mit einem Steuerberater besprochen werden, unter Beachtung des jeweiligen genauen Standes des Steuerrechts.

Was sind die Nachteile einer UG?

Von manchen wird es als Nachteil angesehen, dass die UG per Gesetz Gewinnrücklagen bilden muss. Mir erscheint dies nicht als Nachteil, zumal man den Gewinn sowieso innerhalb gewisser Grenzen „gestalten“ kann, am besten in Absprache mit einem Steuerberater.

Bei jeder Angabe der Firma muss das Wort „haftungsbeschränkt“ angefügt werden. Das ist etwas sperrig.

Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft. Demnach bekommen die UnternehmerInnen naturgemäß keinen Kredit (Wo ich dies schreibe, im Juni 2020, kriegt sowieso kein Unternehmen Kredit) ohne materielle Sicherheiten. Viele Lieferanten und Dienstleister arbeiten für eine UG auch nur gegen Vorkasse. Für die eigene finanzielle Disziplin ist das wiederum ein Vorteil.

Meldepflichten

Was ebenso ein gewisser Nachteil einer Kapitalgesellschaft ist, sind die umfangreichen Meldepflichten. Fast alle UGs in Deutschland sind Kleinst-Kapitalgesellschaften gemäß HGB. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie auch in diese Größenklasse fallen, recherchieren Sie die aktuellen Wertgrenzen von Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl.

Auch eine Kleinst-Kapitalgesellschaft hat folgende Pflichten:

Hinterlegung der Handelsbilanz beim Bundesanzeiger

Abgabe der E-Bilanz beim Finanzamt

Abgabe aller Steuererklärungen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer plus evtl. weitere; bitte mit Steuerberater abklären

All diese Pflichten bestehen fort, auch wenn die UG, selbst JAHRELANG keinerlei geschäftliche Aktivitäten hat. Dann sind eben Nullmeldungen abzugeben, was aber annähernd genau so viel Arbeit kostet und nur geringfügig weniger Geld wie wenn die UG aktiv ist.

Schwierig loszuwerden

Wenn man sich nun darüber klar ist, dass die UG keinerlei Aktivität mehr haben wird, kann man sie loswerden, was aber nicht so einfach ist.

Als wir 2014 beschlossen, unsere erste UG zu schließen, da unsere Chefin schwer krank wurde, prüften wir 3 Optionen:

Insolvenz

Liquidation

Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Als ich beim Insolvenzgericht erstmal ermittelte, wer für unsere UG zuständig wäre und dort anrief, konnte mir dort niemand erklären, wie ein Insolvenzverfahren genau funktioniert. Das erhöhte nicht gerade mein Vertrauen in den Prozess.

Die Liquidation hörte sich nach Auskunft des Notars teuer und umständlich an.

So entschieden wir uns seinerzeit für die Anregung einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit. Damals musste ich nur einen freundlichen Brief ans Amtsgericht schreiben. Zwei Jahre lang hatten wir noch das Vergnügen, Nullmeldungen abzugeben, bis ein Richter unserer Anregung folgte. In 2020 hat es dort wahrscheinlich eine Änderung ergeben; dies klären Sie bitte mit entsprechend zugelassenen Experten.

Dies ist der nervigste Aspekt der UG: Wenn das Geschäft ruht, müssen trotzdem alle Meldungen in vollem Umfang abgegeben werden. Verzögerungen und Fehler können teuer werden durch Zwangsgelder und Geldstrafen, bei groben Fehlern eventuell Schlimmeres. Im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt sprechen.

Fazit zur UG

Auch wenn der Textblock zu den Nachteilen länger erscheint, halte ich die UG für die optimale Rechtsform unter folgenden Bedingungen:

Fortlaufende Geschäftstätigkeit mit genügend Volumen, um auch Steuerberatung und Rechtsberatung bezahlen zu können

Ausreichend steuerliche und rechtliche Kompetenz, im Unternehmen oder extern eingekauft

Langfristige Existenz des Unternehmens

Bewusstsein über die notwendigen Formalien einer Kapitalgesellschaft

Ausreichende Rücklagen für eine eventuelle Schließung